Ausgabe 04/2025
Nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig
NEWS
Alle Steuerzahler
Nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig
Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch
Vermieter
Kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage
Immobilienkauf mit Renovierungsbedarf: Anschaffungsnahe Herstellungskosten vermeiden
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Zahlungen für „Heimfall“ eines Erbbaurechts
Freiberufler und Gewerbetreibende
E-Bilanz: Klarstellung durch Bundesfinanzministerium
Aktuelles zum Wechsel der Gewinnermittlungsart
Anforderungen an das Fahrtenbuch eines Berufsgeheimnisträgers
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Arbeitszeit im Anstellungsvertrag nicht geregelt: Kein Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer
Umsatzsteuerzahler
Bemessungsgrundlage bei strafrechtlicher Einziehung von „Schmiergeldern“
Arbeitnehmer
Geänderte Rechtsprechung zur Verteilung von Leasingsonderzahlungen bei Reisekosten
Abschließende Hinweise
Forschungszulagengesetz: Herabsetzung der Vorauszahlungen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 04/2025
Verzugszinsen
Nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig
Keine außergewöhnlichen Belastungen: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio
Schenkungsteuer: Kein pauschaler Holding-Abschlag bei Bewertung
von Kapitalgesellschaftsanteilen
Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet
Jahressteuergesetz 2024 mit umfangreichen Neuregelungen
Jahressteuergesetz 2024 mit umfangreichen Neuregelungen
Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber neue Viertagesfiktion!
Soll ein Arbeitnehmer erstmals einen Firmenwagen erhalten, ist die Freude oft groß.
Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber neue Viertagesfiktion!
Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber neue Viertagesfiktion!
Grundsteuer im Bundesmodell: Erste Zweifel, aber Verfassungsmäßigkeit noch ungeklärt